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KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

Für die Menschen, die einen Bedarf an Psychotherapie haben, gibt es zwar ausreichend psychologische Psychotherapeuten in Deutschland, aber nicht genug Kassensitze für Psychotherapie. Psychotherapeuten müssen sich auf selten frei werdende Sitze bewerben - es dauert oft viele Jahre, bis eine der kostenpflichtigen Bewerbungen erfolgreich ist. Dann kann der Kassensitz für bis zu sechsstellige Summen erworben werden. Dabei handelt es sich um das Recht, durch den Kassensitz über die gesetzlichen Krankenkassen mit einer Krankenkassenkarte abrechnen zu dürfen. 

Dies ist eine Privatpraxis, es ist keine Kassenzulassung vorhanden. Dennoch ist es meist möglich in einer Privatpraxis behandelt zu werden, in dem man mit einem "Kostenerstattungsverfahren" arbeitet. Denn es steht Ihnen zu, im Rahmen unseres Gesundheitssystems bei Bedarf eine Psychotherapie machen zu können. 

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